Soweit Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um einen Anwalt zu beauftragen, steht Ihnen möglicherweise Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu.
Der Anspruch ist abhängig von Ihrem Einkommen und den Erfolgsaussichten in dem jeweiligen Verfahren.
Sollten Sie ohnehin von staatlichen Leistungen (etwa Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) abhängig sein, so ist der finanzielle Aspekt regelmäßig erfüllt.
Bezüglich der Erfolgsaussichten verbieten sich pauschale Aussagen, sie sind stets im Einzelfall zu prüfen.
Gerne können Sie die hier angebotenen Formulare selbst ausdrucken und ausfüllen. Den Beratungshilfeantrag reichen Sie bitte selbst bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes ein.